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Die Bedeutung der Privatinsolvenz für den Arbeitgeber

Die Entscheidung für eine Privatinsolvenz fällt niemals leicht. Betroffene machen sich aber vermutlich auch Gedanken darüber, wie es mit dem Arbeitgeber aussieht. Erhält dieser Informationen? Kann der Angestellte auf der Basis dieser Information vielleicht sogar entlassen werden? Wird Gehalt einbehalten?

Wird ein Arbeitgeber über die Privatinsolvenz informiert?

Als Arbeitgeber ist es sogar recht wahrscheinlich, dass es zu einer Benachrichtigung über eine Privatinsolvenz kommt. Grund dafür ist, dass der Arbeitnehmer über den Insolvenzverwalter das pfändbare Einkommen abtritt. Nur so ist es möglich, eine Restschuldbefreiung zu bekommen. Der Insolvenzverwalter wird sich direkt an den Arbeitgeber wenden und über diesen dann den Teil des Einkommens einziehen.

Kann die Information auch unterschlagen werden?

Tatsächlich kann es sein, dass ein Arbeitgeber möglicherweise nichts von der Privatinsolvenz erfährt. Das ist dann der Fall, wenn es eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Insolvenzverwalter gibt. In einigen Fällen sind die Insolvenzverwalter damit einverstanden, dass der pfändbare Teil des Einkommens direkt vom Arbeitnehmer an den Verwalter übertragen wird. Dies passiert aber nur dann, wenn hier eine große Verlässlichkeit zu erkennen ist.

Die Sorge vor der Kündigung

Eine der wohl größten Sorgen in diesem Zusammenhang ist es, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer möglicherweise kündigen könnte. In der Regel stellt eine Insolvenz aber keinen Kündigungsgrund dar. Es handelt sich um eine private Angelegenheit, die das Unternehmen normalerweise nicht schädigt. Hier kann es Ausnahmen geben. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise in der Finanzabteilung arbeitet und ein Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer hier möglicherweise Geld veruntreut hat, kann dies zu einem Kündigungsgrund werden.

Direkten Kontakt mit den Zuständigen suchen

Auch Arbeitgeber kennen sich oft mit Insolvenzen oder vertraglichen Schwierigkeiten aus. Nicht umsonst gibt es Absicherungen, wie beispielsweise die Bürgschaftsversicherung. Manchmal kann es daher sinnvoll sein, ein direktes Gespräch mit dem Arbeitgeber zu führen und hier offen über die aktuelle Situation zu sprechen. Auch der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer ansprechen, wenn sich zeigt, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin möglicherweise finanzielle Probleme haben.

Generell ist es in einem Arbeitsverhältnis sinnvoll, den offenen Austausch zu suchen und so zu prüfen, ob sich eine Lösung für das bestehende Problem finden lässt.

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