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Zur abschließenden Behandlung des Berufsbildungsreformgesetzes im Bundesrat erklärt DGB-Bundesvorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock: 05-02-18

'Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes eröffnet den Weg zu mehr Qualität in der Lehre. Qualitätsmanagement soll auch Eingang finden in die berufliche Bildung. Dafür sind zukünftig die Berufsbildungsausschüsse bei den Kammern zuständig. DGB und Gewerkschaften werden sich an der Entwicklung handhabbarer Konzepte beteiligen, denn die Abbrecherquoten wegen schlechter Ausbildungsvoraussetzungen müssen dringend verringert werden.

Der DGB vermisst im Gesetz allerdings ein Recht für junge Menschen auf Ausbildung sowie Anreize zur Steigerung des Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen.

Daneben ist die Durchlässigkeit von der Lehre zur Hochschule in jedem Bundesland anders geregelt. Darunter leidet die Attraktivität des dualen Systems im europäischen und internationalen Vergleich. Die Länder sind gefordert, sich auf einheitliche Zugangsvoraussetzungen zu verständigen.'

Sehrbrock begrüßte zudem, dass sich im Zuge der Berufsbildungsreform die Bildungsexperten von SPD, B 90/Grünen und Union auf gemeinsame Positionen verständigen konnten: 'Auch die Arbeitgeber und die Gewerkschaften haben in Einzelfragen gemeinsame Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Es ist an der Zeit, hier anzuknüpfen und unserem Bildungssystem im Interesse der Menschen und der wirtschaftlichen Entwicklung einen Innovationsschub zu verpassen.'



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