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SPD zur Ausweitung des Arbeitnehmerentsende-Gesetzes 07-07-17

19. Juni 2007 - Die Einigung im Koalitionsausschuss ist ein vorzeigbares Ergebnis. Die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Bedenkt man, wie schwierig es in den Koalitionsverhandlungen im Herbst 2005 war, die Union davon zu ueberzeugen, das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die Gebaeudereinigerbranche auszuweiten, erkennt man: Die Union hat sich spuerbar bewegt und wir sind heute einen entscheidenden Schritt weiter.

Voraussetzung fuer die Aufnahme ins Arbeitnehmerentsendegesetz ist eine Tarifbindung von 50 Prozent. Die Tarifparteien der betroffenen Branchen wie zum Beispiel Bewachungsgewerbe, Postdienstleistungen, Entsorgungswirtschaft und Zeitarbeit sind nun gefordert, zuegig die Voraussetzungen fuer die Aufnahme ins Arbeitnehmerentsendegesetz zu erfuellen.

Fuer Branchen, in denen es keine Tarifvertraege gibt oder eine zu geringe Tarifbindung, besteht die Moeglichkeit, das Mindestarbeitsbedingungengesetz aus dem Jahr 1952 zur Anwendung zu bringen. Dieses Gesetz muss nun zuegig aktualisiert und den heutigen Bedingungen angepasst werden, damit wir in Branchen wie der Fleischwirtschaft moeglichst rasch soziale Arbeitsbedingungen fuer alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichen.

Beide Instrumente reichen jedoch nicht aus, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsaechlich vor Lohndumping zu schuetzen. Auch in tarifgebundenen Beschaeftigungsverhaeltnissen gibt es Armutsloehne. Die Union ist leider immer noch nicht bereit, dies anzuerkennen und wirksam gegen Lohndumping und Ausbeutung vorzugehen.

Fazit: Die Einigung im Koalitionsausschuss ist ein echter Fortschritt, aber sie reicht nicht aus. Die Union hat sich zwar in die richtige Richtung bewegt. Jedoch wurde in den Verhandlungen deutlich dass die CDU/CSU noch weit davon entfernt ist, die sozialen Verwerfungen in vielen Bereichen anzuerkennen.
Wir brauchen wirksame Loesungen gegen Lohndumping. Deshalb bleibt die Forderung nach gesetzlichen Mindestloehnen fuer uns auf der Tagesordnung, denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf gute Arbeit und faire Loehne.


2007 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: www.spdfraktion.de  


Berlin - Veröffentlicht von pressrelations

Link zur Pressemitteilung: www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=284977  
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