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500 Euro pro Semester können Studenten zugemutet werden 05-01-27

Deutschlands Studenten müssen mit Studiengebühren rechnen. Das Bundesverfassungsgericht gab damit der Normenkontrollklage von sechs unionsgeführten Bundesländern gegen die im August 2002 ins Hochschulrahmengesetz aufgenommene Regelung statt, wie die Tageszeitung Die Welt www.welt.de   berichtet. Die Bundesregierung hatte damals die Gebührenfreiheit für das Erststudium für alle Länder zwingend festgeschrieben. Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg haben bereits angekündigt, dass sie Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester einführen wollen. Mit dieser Finanzquelle soll die Qualität der Lehre verbessert werden.

Sowohl Vertreter der Wissenschaft als auch der Wirtschaft sprechen sich für diesen Weg aus. Der Rostocker Politikwissenschaftler Hans Jörg Hennecke plädiert für eine ordnungspolitische Neuausrichtung eines Bildungsmarktes: "Anstatt private oder staatliche Bildungsanbieter direkt durch Zuschüsse oder als abhängige Verwaltungseinrichtungen zu finanzieren und damit die Steuerung des Bildungsmarktes durch flexible Preise zu beeinträchtigen, sollte der indirekte Weg über die individuelle Förderung von Bildungsnehmern gewählt werden, entweder in Gestalt von Gutscheinen oder von Darlehen. ‚Bildungskonten‘ oder ‚Arbeitslebensversicherungen‘ sind in diesem Zusammenhang zu diskutieren."

Mario Ohoven, der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) www.bvmwonline.de   hatte die Bundesregierung schon im August 2004 aufgefordert, nicht erst auf eine Entscheidung aus Karlsruhe zu warten, sondern den Weg für die Einführung von Gebühren spätestens vom Sommersemester 2005 an freizumachen. Ohoven damals wörtlich: "Ein Semesterbeitrag von 500 Euro kann den meisten Studenten durchaus zugemutet werden." Die Äußerungen aus den unionsgeführten Ländern lassen darauf schließen, dass man dieses Vorhaben jetzt in die Tat umsetzen will; auch ohne die Unterstützung durch die Bundesregierung.
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